Andreas Römer, Steuerberater in unserem Mitgliedsunternehmen ETL Steuerkanzlei Schulte, Schelte und Kollegen, informierte über die obligatorische Einführung der E-Rechnung ab 01.01.2025 für alle Unternehmen. Die E-Rechnung basiert auf den Vorgaben einer EU-Richtlinie, die in nationales Recht umgesetzt wurde und u.a. dazu dient, die Digitalisierung voranzutreiben, den Rechnungsaustausch effizienter zu gestalten und Steuerbetrug weiter zu bekämpfen.
Konkret bedeutet dies für Sie als Unternehmen:
- Pflicht zum Empfang und zur Verarbeitung von E-Rechnungen ab 01.01.2025 für alle Unternehmen.
Übergangsfrist: bis 31.12.2026 sind Papierrechnungen und andere Rechnungen (ohne strukturieren Inhalt) mit Zustimmung des Empfängers möglich - Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen für bestimmte Unternehmen ab 01.01.2027:
alle Unternehmen ab einem Jahresumsatz von EUR 800.000,00, die Rechnungen an andere Unternehmen ausstellen, sind verpflichtet, E-Rechnungen zu schreiben. - Allgemeine Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen ab 01.01.2028
Alle Unternehmen, die Rechnungen an andere Unternehmen schreiben, müssen E-Rechnungen ausstellen. - Ausnahmen:
Eine allgemeine Ausnahme gilt für Kleinstbetragsrechnungen bis EUR 250,00, für steuerfreie Umsätze, Fahrausweise und wenn ein beteiligter Unternehmer kein Inländer ist.
Formatanforderungen:
Die E-Rechnungen müssen einem strukturieren elektronischen Format entsprechen wie ZUGFeRD oder X-Rechnung.
Wichtig: Eine PDF-Rechnung ist keine E-Rechnung!
Tipps zur Umsetzung:
- Software Lösungen prüfen und implementieren
- Schulung der Mitarbeiter
- Kommunikation mit Geschäftspartnern
- Archivierung:
Überprüfen Sie vorhandene Archivierungssysteme. Die Datenintegrität und Lesbarkeit muss über den gesamten Aufbewahrungszeitraum gewährleistet sein - Testlauf starten
Das Unternehmerfrühstück fand am 05.09.2024 im Hotel Feldschlösschen statt. Im Anschluss an den Vortrag nutzten wir die Gelegenheit zum Netzwerken und zum Austausch.